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Saved by 2 people (0 private), first by anonymouse user on 2007-10-03
- Marcel on 2007-10-03 - Tags journalism , urheberrecht , zeitung
- Herbelizer on 2007-10-01 - Tags onlinemedia , fromdelicious
Public Sticky notes
Wäre dies ein bedauerlicher Ausnahmefall, man könnte den Kopf darüber schütteln, Sybille Klein einen guten Anwalt empfehlen und die Sache ad acta legen. Tatsächlich verdienen aber alle großen Zeitungen, von der taz über die Süddeutsche bis hin zur FAZ, tagtäglich Geld damit, dass sie fremdes geistiges Eigentum weiterverkaufen, ohne im Einzelfall zu kontrollieren, ob sie über die entsprechenden Rechte verfügen. Dass dabei gerade freie Autoren "durchrutschen", die, aus welchen Gründen auch immer, entsprechende Verträge nie unterzeichnet haben, wird offenbar billigend in Kauf genommen. Und weil die Zeitungen genau wissen, dass sie das eigentlich nicht dürfen, berichten sie auch nicht darüber. Schließlich hätte es etwas Peinliches an sich, wenn allgemein bekannt würde, wie nachlässig die großen, kulturell tonangebenden Zeitungen mit dem geistigen Eigentum ihrer Autoren umgehen. Durchaus auch mit dem ihrer bekannten Autoren.
Highlighted by marcel
Dass ein Urheber sich beschwert, damit rechnet die FAZ allerdings jederzeit. Wenn ein Autor zufällig auf eine nicht genehmigte Veröffentlichung seines Textes stößt, wird er sich zunächst an den Verantwortlichen halten - ob dieser den Text selbst geklaut oder von der FAZ gekauft hat, kann ihm egal sein. In letzterem Fall soll der in Bedrängnis geratene Syndikationskunde schnell bei der Zeitung anrufen, heißt es sinngemäß in den AGB (Punkt II,9). Die FAZ wird dann zur "Abwehr derartiger Ansprüche" tun, was sie kann. Für den Fall, dass dies nicht gelingen sollte, schließt die Zeitung vorsorglich jede Haftung aus: "Rechtsverteidigungskosten, die dem Kunden dadurch entstehen, dass Dritte (...) urheberrechtliche Ansprüche (...) geltend machen", muss der Kunde der FAZ selbst tragen. Spätestens an diesem Punkt fragt man sich, warum man der Zeitung Geld dafür bezahlen sollte, dass sie einem Rechte einräumt, von denen sie offenkundig selbst nicht genau weiß, ob sie sie besitzt.
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Bei der Süddeutschen Zeitung ist es dasselbe in Grün: Auch hier ist die Syndikation automatisiert und wird über das Dokumentations- und InformationsZentrum München, ein Tochterunternehmen des Süddeutschen Verlags, abgewickelt. Die AGB lesen sich ähnlich wie bei der FAZ. Die anderen Zeitungen, von der FR über die Zeit und die Welt bis hin zum Spiegel, führen nicht unbedingt alle eigene Online-Archive, verkaufen aber ihre Inhalte ebenfalls über diverse Datenbanken weiter.
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Bei der
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Nachdem sich etliche freie Journalisten über die unerlaubte Vermarktung ihres geistigen Eigentums beschwert hatten, belehrte man die Querulanten, man habe schließlich Verträge mit den Verlagen, und basta. "Die Zustimmung der einzelnen Urheber hierzu wird entsprechend den urheberrechtlichen Regelungen durch die Zustimmung des Verlages ersetzt."
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